Behindertenausbildung

Zu unseren besonderen Angeboten gehört die Beratung und Ausbildung für Behinderte. Dazu gehört auch Hilfe bei Begutachtung und Umbau von Fahrzeugen. Wir zeigen Ihnen zum Beispiel Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen für den Umbau.

Was kann gefördert werden?

  • Zuschuß zum Kauf eines PKW
  • Zuschuß oder Vollfinanzierung aller erforderlichen Umbauten am PKW
  • Zuschuß zum Erwerb einer Fahrerlaubnis

Wer fördert oder finanziert diese Maßnahmen?

  • die zuständige Hauptfürsorgestelle
  • Ihr Rentenversicherungsträger
  • Ihre Krankenkasse
  • das zuständige Sozialamt

Wer kann Förderungen und Finanzierungen beanspruchen?

  • alle Personen gemäß § 39 BSHG, die auf Grund der Art und Schwere der Behinderung zum Zweck der Eingliederung täglich auf die Benutzung eines Kfz angewiesen sind.
  • wer in den zurückliegenden 5 Jahren keine Förderung für die Anschaffung eines Kfz oder einer Kfz-technische Hilfe erhalten hat.
  • alle o. g. Personen, deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse es nicht zulassen, die Kosten allein zu tragen.
  • (gilt nur für die Fahrervariante!) wer nachweislich in der Lage ist, selbst ein Kfz – nach Umbau entsprechend den Auflagen des verkehrsmedizinischen Dienstes – zu führen.

… damit Ihr Traum Wirklichkeit wird, beraten wir Sie gern !

Durch unsere Partner sind wir in der Lage, Ihnen beim Umbau direkt zu helfen. Hier einige Beispiele für Anpassungen an Ihre spezielle Behinderung.




zum Beispiel:
Blinkerhebelverlegung, Wischerhebelverlegung, Drehknopf oder Lenkgabel für das Lenkrad, Löse- und Feststellgerät für die Handbremse, Zentralcommander für 4 – 10 Funktionen (Licht, Blinker, Wischer usw.)



zum Beispiel:
Handbetätigung für Bremse und Fahrpedal, Sperre für Bremse und Fahrpedal, Halbautomatisches Kupplungssystem für Schaltwagen, Sitzschienenverlängerung und Pedalverlängerung